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   VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22   

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VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22 (https://dejure.org/2024,5474)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 13.03.2024 - 35-IV-22 (https://dejure.org/2024,5474)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 13. März 2024 - 35-IV-22 (https://dejure.org/2024,5474)
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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 21.06.2023 - 3 CN 1.22

    Untersagung von Versammlungen durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22
    Gegenteiliges ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. hierzu zuletzt BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2023 - 3 CN 1/22 - juris Rn. 25 ff.).

    gedeckt wäre, ist weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2023 - 3 CN 1/22 - juris Rn. 20 ff.).

    (aaa) Das angeordnete Versammlungsverbot war geeignet, das damit verfolgte legitime Ziel der Eindämmung des Coronavirus zu erreichen (vgl. hierzu zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2023 - 3 CN 1/22 - juris Rn. 30 ff.).

    Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit hatte der Verordnungsgeber angesichts dieser Infektionslage und der im hier maßgeblichen Zeitraum fehlenden Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2-Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen tatsächlichen Einschätzungsspielraum, der sich darauf bezog, die Wirkung der von ihm gewählten Maßnahmen im Vergleich zu anderen, weniger belastenden Maßnahmen zu prognostizieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2023 - 3 CN 1/22 - juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021, BVerfGE 159, 223 [314 Rn. 204]).

    Die Sichtbarkeit von Versammlungen unter freiem Himmel - und damit ihre Wirksamkeit für die Meinungsbildung - konnte durch andere Formen der Kommunikation nur zum Teil ersetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2023 - 3 CN 1/22 - juris Rn. 45).

    Das Gewicht des Grundrechtseingriffs wurde dadurch erhöht, dass Versammlungen in Sachsen bereits seit dem 23. März 2020 untersagt worden waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2023 - 3 CN 1/22 - juris Rn. 46).

    Während in der Sächsischen CoronaSchutz-Verordnung vom 17. April 2020 noch ein generelles Versammlungsverbot vorgesehen war (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2023 - 3 CN 1/22 - juris Rn. 43 ff.), erkannte der Verordnungsgeber in der hier zu beurteilenden Verordnung die besondere Bedeutung der Versammlungsfreiheit und regelte - anders als in der Vorgängerverordnung - unter welchen Voraussetzungen Versammlungen infektiologisch vertretbar und damit zulässig sein konnten, um zumindest ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Beachtung von Schutzauflagen wieder zu ermöglichen.

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22
    Die sachliche Gleichwertigkeit der alternativen Maßnahmen zur Zweckerreichung muss dafür in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021, BVerfGE 159, 223 [314 Rn. 203]).

    Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit hatte der Verordnungsgeber angesichts dieser Infektionslage und der im hier maßgeblichen Zeitraum fehlenden Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2-Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen tatsächlichen Einschätzungsspielraum, der sich darauf bezog, die Wirkung der von ihm gewählten Maßnahmen im Vergleich zu anderen, weniger belastenden Maßnahmen zu prognostizieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2023 - 3 CN 1/22 - juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021, BVerfGE 159, 223 [314 Rn. 204]).

    Dient der Eingriff dem Schutz gewichtiger verfassungsrechtlicher Güter und ist es dem Verordnungsgeber angesichts der tatsächlichen Unsicherheiten nur begrenzt möglich, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, ist die verfassungsgerichtliche Prüfung auf die Vertretbarkeit der gesetzgeberischen Eignungsprognose beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021, BVerfGE 159, 223 [314 Rn. 203]).

    Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne erfordert, dass der mit der Maßnahme verfolgte Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs stehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021, BVerfGE 159, 223 [318 Rn. 216] m.w.N.; st. Rspr.).

    Die Rechtsgüter Leben und Gesundheit haben eine überragende Bedeutung (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021, BVerfGE 159, 223 [325 Rn. 231] m.w.N.; vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2.21 - juris Rn. 32).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22
    In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, bei der die Teilnehmer in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 - juris Rn. 17; Urteil vom 22. Februar 2011, BVerfGE 128, 226 [250]; Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315 [345]; st. Rspr.).

    Schon in diesem Sinne gebührt dem Grundrecht in einem freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang; das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315 [343]).

    Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 1 BvQ 45/22 - juris Rn. 6; Urteil vom 22. Februar 2011, BVerfGE 128, 226 [250]; Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315 [344]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22
    Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011, BVerfGE 128, 226 [250]).

    In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, bei der die Teilnehmer in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 - juris Rn. 17; Urteil vom 22. Februar 2011, BVerfGE 128, 226 [250]; Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315 [345]; st. Rspr.).

    Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 1 BvQ 45/22 - juris Rn. 6; Urteil vom 22. Februar 2011, BVerfGE 128, 226 [250]; Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315 [344]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22
    In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, bei der die Teilnehmer in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 - juris Rn. 17; Urteil vom 22. Februar 2011, BVerfGE 128, 226 [250]; Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315 [345]; st. Rspr.).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 - juris Rn. 18; Beschluss vom 1. Dezember 1992, BVerfGE 87, 399 [407]).

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2013 - 39-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22
    Die Gestaltung des fachgerichtlichen Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des materiellen und formellen Ordnungswidrigkeitenrechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür zuständigen Bußgeldgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof grundsätzlich entzogen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2013 - Vf. 39-IV-13).

    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung des Freistaates Sachsen beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 72-IV19; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 47-IV-15; Beschluss vom 27. August 2013 - Vf. 39-IV-13; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1141/05 - juris Rn. 19; Beschluss vom 10. Juni 1964, BVerfGE 18, 85 [92 f.]; Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [128]).

  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22
    Er war angesichts dessen aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf - insbesondere auch derjenigen, die nicht impffähig waren - prinzipiell zu Maßnahmen des Gesundheits- und Lebensschutzes verpflichtet (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Vf. 3-IV-22 [e.A.]; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 114-IV-21 [HS]/115-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 24. November 2021 - Vf. 104-II-21 [e.A.]; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 16 zu Art. 2 Abs. 2 GG).
  • VerfGH Sachsen, 17.04.2020 - 51-IV-20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22
    Er war angesichts dessen aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf - insbesondere auch derjenigen, die nicht impffähig waren - prinzipiell zu Maßnahmen des Gesundheits- und Lebensschutzes verpflichtet (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Vf. 3-IV-22 [e.A.]; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 114-IV-21 [HS]/115-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 24. November 2021 - Vf. 104-II-21 [e.A.]; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 16 zu Art. 2 Abs. 2 GG).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 114-IV-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der Sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22
    Er war angesichts dessen aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf - insbesondere auch derjenigen, die nicht impffähig waren - prinzipiell zu Maßnahmen des Gesundheits- und Lebensschutzes verpflichtet (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Vf. 3-IV-22 [e.A.]; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 114-IV-21 [HS]/115-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 24. November 2021 - Vf. 104-II-21 [e.A.]; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 16 zu Art. 2 Abs. 2 GG).
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2021 - 104-II-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22
    Er war angesichts dessen aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf - insbesondere auch derjenigen, die nicht impffähig waren - prinzipiell zu Maßnahmen des Gesundheits- und Lebensschutzes verpflichtet (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Vf. 3-IV-22 [e.A.]; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 114-IV-21 [HS]/115-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 24. November 2021 - Vf. 104-II-21 [e.A.]; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 16 zu Art. 2 Abs. 2 GG).
  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22

    Erfolgloser Antrag gegen §§ 12, 21a Abs. 1 und 13 der SächsCoronaNotVO vom 19.

  • BVerfG, 20.06.2014 - 1 BvR 980/13

    Protestveranstaltung auf einem Friedhof kann von der Versammlungsfreiheit

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 2.21

    Corona-Verordnungen: Ausgangsbeschränkung in Bayern war unverhältnismäßig

  • VerfGH Bayern, 21.10.2020 - 26-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Regelungen zur Erfassung von Kontaktdaten in der

  • BVerfG, 27.06.2022 - 1 BvQ 45/22

    Erfolgloser Eilantrag betreffend den Ort einer Versammlung in der Nähe des

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

  • BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21

    § 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem OWi-Verfahren wegen eines

  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19

    Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht

  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der

  • VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03

    Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot;

  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 3 C 29/20

    Hinreichende Bestimmtheit einer Norm; Regelbeispiele; "für die Grundversorgung

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